Mitglied werden
Neue Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass du Mitglied werden möchtest.
Wer kann Mitglied werden?
- Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat (Einzelmitgliedschaft)
- Tanzstudios (Institution im BVOT)
- Tanzvereine und Abteilungen von Tanzvereinen (Institution im BVOT)
Zusätzlich zu "Institutionen" (Tanzstudios, Tanzvereine oder Tanzabteilungen von Vereinen) können deren Mitglieder als "institutionelle Mitglieder" über ihre Institution dem BVOT beitreten. Sie haben dieselben Rechte wie ein ordentliches Mitglied im BVOT (Einschränkung bei Bezug der Chorikà).
Für einen Beitritt als normales Mitglied (Einzelmitglied ohne reduzierbaren Mitgliedsbeitrag), brauchst du keine Haken bei den Abteilungen setzen.
Falls du Rentner*in bist oder dich als Institution (Tanzschule, Tanzverein, Tanzabteilung im Verein) anmelden möchtest, dann setze bitte den Haken entsprechend, damit wir gleich die richtige Beitragsart zuordnen können.
Falls der Jugendrabatt (siehe unten) auf dich zutrifft, setze bitte einen Haken bei "BVOT Jugend".
Wichtige Informationen VOR der Antragsstellung
Informationen zu Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr
Der BVOT e.V. erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag für alle Formen der Mitgliedschaft. Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilig pro Kalendermonat zu bezahlen.
BVOT Jugend Jahresbeiträge
Jugendliche und Schüler*innen im 17. und 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Auszubildende und Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen einen geringeren Jahresbeitrag.
Die aktuellen Jahresbeiträge sind der Finanzordnung zu entnehmen. Diese kannst du oben einsehen. Für geringere Beitragsarten, wird das Office im Nachgang zu deiner abgeschlossenen Anmeldung einen Nachweis anfordern.