Kündigung
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Wir bedauern sehr, dass du deine Mitgliedschaft im BVOT kündigen möchtest.
Was ist der Grund für deinen Kündigungswunsch? Können wir noch etwas tun, damit du zufriedener mit den Leistungen des BVOT bist?
Vereinbare doch einfach einen Telefontermin mit einem Präsidiumsmitglied oder sprich unsere Geschäftstelle auf deine Wünsche an.
Hinweise zur Kündigungsfrist:
Gem. der aktuellen Satzung kann ein Mitglied seinen Austritt erstmals im zweiten Kalenderjahr seiner Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres erklären. Später ist ein Austritt mit dreimonatiger Frist zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss daher rechtzeitig in unserer Mitgliederverwaltung (Geschäftsstelle) eingehen. Für zu spät eingereichte Kündigungen der Mitgliedschaft (nach dem 30. September eines Jahres), trägt das Mitglied allein die Verantwortung.
Viele Grüße
BVOT OFFICE